Allgemeine Geschäfts-und Zahlungsbedingungen des Unternehmens SK-Flying-Kitchen
Für Privatkunden / Geschäftskunden. ( Stand 01.01.2019 )
Liefer-und Zahlungsbedingungen
Die Vertragsbeziehung unterliegen dem Deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Handelsgesetzbuch.
Die folgenden Bedingungen sind Grundlage des Vertragsverhältnisses. Sie werden durch Erteilung
des Auftrages oder Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
§ 1 Angebot und Lieferung
1. Im Catering ist ab einem Nettoauftragswert von 500,00 € die A n-und Abfahrt, der ( barrierefreie ) Auf-undAbbau sowie die Reinigung des Buffetsgeschirrs inklusive.
Kann ein barrierefreies Auf-und Abbau nicht erfolgen ( z. B. Kein Fahrstuhl im Haus vorhanden,Lieferung in höhere Stockwerke etc. ) behalten wir uns das Recht vor, Kosten für den Mehraufwand zu berechnen.
Die Equipmentabholung erfolgt nach Vereinbarung.
§ 2 Preise
1. Die vereinbarten Preise verstehen sich in Euro. Die gesetzlichen Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen.
2. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 6 Monate und erhöht sich der von dem Unternehmen SK-Flying-Kitchen allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% angehoben werden.
3. Nimmt der Veranstalter unter Zustimmung des Unternehmens SK-Flying-Kitchen Umbestellungen vor, so sind diese nicht mehr an den ursprünglichen Preis gebunden.
§ 3 Zahlungsbedingungen
1. Aufträge bis zu einem Bruttoauftragswert von 1.000,00 € sind bei Anlieferung sofort in bar zu begleichen.
Die entsprechenden Rechnungen gehen Ihnen im Voraus per Mail zu.
2. Bei Aufträgen über einem Bruttoauftragswert von 1.000,00 € wird bei der Erteilung der Auftragsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 25 % fällig. Das Zahlungsziel beträgt 10 Tage ab Rechnungsdatum.
Bei Veranstaltungsstornierung bis 2 Monaten vor Veranstaltung erstatten wir den Anzahlungsbetrag zurück, bei späteren Stornierungen behalten wir diesen Betrag ein.
3. Weitere 50% des Gesamtbetrages sind als Vorkasse bis 14 Tage vor Veranstaltung fällig. Bei kurzfristigen Buchungen ist die Anzahlung sowie die Vorkasse ( 75 % des Auftragswertes ) bei Anlieferung sofort in bar zu begleichen.
4. Die Abschlussrechnung über 25 % ist nach Abschluss der Veranstaltung fällig und entweder in bar bei Abholung oder per Überweisung ( Zahlungsziel beträgt 10 Tage ab Rechnungsdatum ) zu begleichen.
5. Eine Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zürückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
6. Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens SK-Flying-Kitchen.
7. Befindet sich der Kunde des Catering Unternehmens SK-Flying-Kitchen gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ( Stand: 08/ 2009 )
Die gesetzliche Mehrwertsteuer muss zu den genannten Preisen dazu addiert werden. Gemäß BFH-Urteil vom 18.12.2008
( V R 55 /06 ) und BMF- Schreiben vom 16.10.2008, unterliegen alle Catering- Leistungen dem Regelsteuersatz von 19 %.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Lieferung / Service
1. Das Catering Unternehmen SK-Flying-Kitchen liefert und vermietet ausschließlich auf der Grundlage ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen Ihrer Vertragspartner sind dem Catering Unternehmen SK-Flying-Kitchen gegenüber nur wirksam, wenn sie im Einzelfall schriftlich vereinbart worden sind.
2. Der Vertrag kommt durch Auftragsannahme / Bestätigung durch das Catering Unternehmen SK-Flying-Kitchen an den Veranstalter und dessen schriftliche Rückbestätigung zustande; Veranstalter und das Catering Unternehmen SK-Flying-Kitchen sind Vertragspartner. Das Catering Unternehmen SK-Flying-Kitchen bereitet das Catering bis zum Veranstaltungsbeginn vor.
3. Bei Speisen ist eine Mindestbestellmenge von 20 Portionen zu beachten, andernfalls wird ein Mindermengenzuschlag erhoben.
Ausnahmen sind im mit dem Catering Unternehmen SK-Flying-Kitchen abzusprechen.
4. Das Liefergebiet des Catering Unternehmen umfasst das ganze Rhein- Nahe und Hunsrück Gebiet. Bestimmte Bedingungen gelten jedoch nur für den Kreis MZ / BIN ( siehe Liefer- und Zahlungsbedingungen ) .
§ 2 Lieferzeit
1. Die Lieferung erfolgt entsprechend der jeweils gesondert getroffenen Vereinbarung. Die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine
sind verbindlich, es sei denn, das Catering Unternehmen SK-Flying-Kitchen wird an der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten durch den Eintritt
von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen gehindert, die trotz der nach Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt unabwendbar waren oder durch höhere Gewalt entstanden sind. In diesem Fall, wenn die Lieferung nicht in angemessener Frist erbracht werden kann, wird das Catering Unternehmen SK-Flying-Kitchen von Liefer – und Leistungsverpflichtung befreit. Etwaige hieraus abgeleitete Schadensersatzansprüche des Kunden entfallen.
§ 3 Teilnehmerzahl, Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
1.Der Veranstalter teilt dem Catering Unternehmen SK-Flying-Kitchen spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn die endgültige Teilnehmerzahl verbindlich schriftlich mit.
Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl später als 10 Tage vor Veranstaltungstermin wird bei der Abrechnung nicht mehr anerkannt und es wird die ursprünglich gemeldete Personenanzahl berechnet.
Im Fall einer Teilnehmererhöhung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
§4 Mängel, Haftung, Verjährung
1. Sollten an den Lieferungen oder Leistungen des Catering Unternehmens SK-Flying-Kitchen Mängel auftreten bzw. Leistungen gestört werden, hat der Veranstalter dies nach Feststellung unverzüglich zu rügen, damit das Catering Unternehmen SK-Flying-Kitchen die Möglichkeit erhält, schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen bzw. die Vertragsgemäßheit der Lieferung und Leistung herzustellen.Soweit dies wegen der Natur des Mangels / der Störung oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder dem Veranstalter nicht zuzumuten ist, müssen Mängelrügen in jedem Fall spätestens anlässlich der Rückgabe der Räume / der Artikel an das Catering Unternehmen SK-Flying-Kitchen erhoben werden. Der Veranstalter ist verpflichtet, einen ihm entstehenden Schaden möglichst gering zu halten.
2. Im Übrigen ist die Haftung des Catering Unternehmens SK-Flying-Kitchen im nicht leistungstypischen Bereich auf Leistungsmängel beschränkt, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Catering Unternehmens SK-Flying-Kitchen beruhen. Dies gilt insbesondere auch für die Ansprüche wegen zugesicherter Eigenschaften und Verschulden bei Vertragsabschluss.
3. Ansprüche des Kunden wegen Nicht- oder Schlechtererfüllung oder aus Gründen einer sonstigen Haftung ders Catering Unternehmens SK-Flying-Kitchen verjähren- vorbehaltlich einer etwaigen kürzeren gesetzlichen Verjährungsfrist-
spätestens in sechs Monaten, gerechnet ab dem laut Vertrag über die Anmietung von Veranstaltungsräumen / Bestellung von
Catering – Dienstleistungen vereinbarten Tag des Endes der Veranstaltung.
4. Bei Außerhaus-Geschäften gilt, dass mit der Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden die Gefahr für Verlust, Beschädigungen, Verminderungen und Verschlechterungen einschließlich der Haftung gegenüber Dritten sowie Folgeschäden auf den Kunden übergeht. Die Rücknahme von Vermietartikeln, insbesondere von Gläser und Geschirr etc. erfolgt unter Vorbehalt. Exakte Bruchmengen und Fehlmengen können erst nach vollständig erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden.
Für Verlust oder Beschädigung angelieferter Mietgegenstände etc. berechnen wir, ohne dass es eines Verschuldensnachweis bedarf, den jeweiligen Neuwert des Gegenstandes.
§ 5 Rücktritt / Stornierung
1. Die des Catering Unternehmens erteilten Aufträge werden schriftlich bestätigt.
2. Bei Rücktritt von bereits bestätigten Verträgen gelten folgende Bedingungen :
Rücktritt bis 60 Tage vor Beginn: keine Kosten
– Rücktritt 59 bis 40 Tage vor Beginn: 25 % der vereinbarten Leistungen
– Rücktritt 39 bis 15 Tage vor Beginn: 50 % der vereinbarten Leistungen
– Rücktritt 14 bis 2 Tage vor Beginn: 80 % der vereinbarten Leistungen
– Rücktritt am Veranstaltungsvortag oder Veranstaltungstag : 100 % der vereinbarten Leistungen
Sollten Leistungen aus dem Vertragsverhältnis anderweitig weiterverkauft werden können reduzieren sich die Stornierungskosten entsprechend.
3. Die Bestimmungen sind auch anwendbar, wenn der Kunde die Veranstaltung aus irgendwelchen Gründen, die das Catering Unternehmen SK-Flying-Kitchen nicht zu verantworten hat ( z. B. Höhere Gewalt ), nicht antritt.
4. Zahlungsverpflichtungen des Veranstalters entstehen nicht, wenn der Rücktritt des Veranstalters aus einem Grund erfolgt, den das Catering Unternehmen SK-Flying-Kitchen zu vertreten hat.
5. Leistungen durch Dritte oder Sonderleistungen, die infolge der Stornierung nutzlos werden, sind in jedem Fall zu bezahlen.
§ 6 Sonstiges
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Eine Veröffentlichung oder Werbung in Bild-, Ton- oder Printmedien, also insbesondere auch in Zeitungsanzeigen, auf Plakaten, Werbeflyern etc. unter Angaben und Nennung des Catering Unternehmens SK-Flying-Kitchen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung möglich. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Genehmigung, so behält sich das Catering Unternehmen SK-Flying-Kitchen das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen. Entstehende Kosten, mögliche Schadensersatzforderungen und entgangene Einnahmen hat der Veranstalter zu tragen.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden unwirksame Bestimmungen durch solche ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen.
§ 7 Vertragsabschluss / Überlassung an Dritte
1. Der Vertrag kommt durch Auftragsannahme / Bestätigung durch das Catering Unternehmen SK-Flying-Kitchen an den Veranstalter und dessen schriftliche Rückbestätigung zustande; Veranstalter und das Catering Unternehmen SK-Flying-Kitchen sind Vertragspartner.
2. Das Catering Unternehmen SK-Flying-Kitchen verpflichtet sich die bestellten Dienstleistungen zu erbringen.
3. Ferner ist das Catering Unternehmen SK-Flying-Kitchen berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Catering unternehmen SK-Flying-Kitchen nicht zu vertretende
Umstände die Erfüllung des Vertrages unzumutbar machen; falls Veranstaltungen unter irreführender oder falscher wesentlicher Tatsachen, z.b. des Veranstalters oder Veranstaltungszwecks, gebucht werden; falls es begründeten Anlass zu der Annahme gibt, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der entsprechenden Location und somit das Catering Unternehmen SK-Flying-Kitchen gefährden kann.
4. Bei berechtigtem Rücktritt vom Vertrag durch das Catering Unternehmen hat der Veranstalter keine Anspruch auf Schadensersatz. Das Catering Unternehmen SK-Flying-Kitchen hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
§ 8 Mitbringen von Speisen, Getränken und sonstigen Gegenständen sowie Entsorgung
1. Speisen und Getränke zu Veranstaltungen stellt ausschließlich das Catering Unternehmen SK-Flying-Kitchen.Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. In diesen Fällen wird ein Betrag zur Deckung der Gemeinkosten („ Korkgeld“ und / oder „ Gedeckpreis „ ) berechnet.Der Veranstalter trägt die volle Haftung für mitgebrachte Speisen und Getränke und stellt das Catering Unternehmen SK-Flying-Kitchen insoweit von jeder Inanspruchnahme durch dritte frei.
§ 9 Technische Einrichtung und Anschlüsse
1. Soweit das Catering Unternehmen für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe.
§ 10 Haftung des Veranstalters für Schäden
1. Der Veranstalter haftet für alle Schäden, etwa am Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Exakte Bruchmengen und Fehlmengen können erst nach vollständig erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden. Für Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände wird der jeweilige Neuwert des Gegenstandes berechnet.
Unsere Preisgestaltung
Alle Preis verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 %.
Der Catering Preis bezieht sich auf alle Außer-Haus-Veranstaltungen.
* Die genannten Preise verstehen sich inklusive An- und Abfahrt
* ( gilt für BIN ab einem Nettoauftragswert von 500,00 € ), barrierefreiem Aufbau, Abbau und der Reinigung des Geschirrs.
Bei Veranstaltungen unter 20 Personen berechnen wie einen Mindermengen Aufschlag von pauschal 50,00 €.
Preise für Veranstaltungen ab 100. Personen auf Anfrage !
* *Bei Anlieferung außerhalb BIN berechnen wir folgende An- und Abfahrtpauschalen:
*Umkreis ca. 3 km ( z. B. Bingen Kempten, ) 60,00 €
( unter einem Nettoauftragswert von 500,00 € )
**Umkreis bis ca. 27 km ( z.B. Bad Kreuznach ) 70,00 €
**Umkreis bis ca. 30 km ( z.B. Wiesbaden ) 80,00 €
**Umkreis bis ca. 35 km ( z.B. Hochheim ) 90,00 €
**Umkreis bis ca. 40 km ( z.B. Alzey ) 100,00 €
**Umkreis bis ca. 45 km ( z.B. Frankfurt ) 110,00 €
**Umkreis bis ca. 50 km ( z.B. Koblenz ) 120,00 €
Gerne beliefern wir Sie auch außerhalb dieser Orte und erstellen Ihnen für die An-und Abfahrt ein individuelles Angebot.
Die Mindestdauer für die Buchung von Personal beträgt 4 Stunden.
Kinder bis 12 Jahren werden in der Regel nicht berechnet, sofern die Anzahl der Kinder im Verhältnis zu der Anzahl
der Erwachsenen steht ( bei 5 Erwachsenen ist ein Kind inklusive ), andernfalls werden die Kinder anteilig berechnet.
Mit Erscheinung neuer Buffet Angebote verliert diese Ausführung Ihre Gültigkeit.
Stand 01.01.2019
Ust-IdNr DE 289382723
SK Flying-Kitchen, Mainzer Str. 312, 55411 Bingen
Inh. Simone Kleinz
Datum Auftraggeber